Streit unter den Erben
Streit in einer Erbengemeinschaft ist in aller Regel belastend. Die Erbengemeinschaft muss viele Entscheidungen einstimmig treffen. Sobald also einer der Erben nicht mitwirkt, werden Entscheidungen schwierig. Gerade wenn im Nachlass Grundstücke oder andere unteilbare Gegenstände vorhanden sind, kann die Auflösung der Erbengemeinschaft komplex werden. Hier berate ich Miterben dabei, wie eine Auseinandersetzung aussehen kann und setze die Wünsche der Mandanten ggf. auch vor Gericht durch. Im Erbrecht brauchen Rechtsanwalt und Mandant allerdings meistens einen langen Atem. Deshalb sind außergerichtliche Lösungen häufig nachhaltiger, auch wenn alle Beteiligten am Ende an einer Stelle nachgeben müssen.
Wer sind denn überhaupt die Erben?
Ein Problem in der Erbauseinandersetzung besteht in vielen Fällen darin, erst einmal herauszufinden, wer die Erben sind. Da es in Deutschland eine gesetzliche Erbfolge gibt, ist immer ein Erbe da. Am Ende kann es sogar sein, dass der Staat erbt. Das passiert vor allem, wenn die wahren Erben mit zumutbarem Aufwand nicht festgestellt werden können. Denn das Erbrecht muss im Zweifel durch öffentliche Urkunden vom Standesamt bewiesen werden. Gerade bei den Menschen, die um den 2. Weltkrieg geboren wurden, ist das auf Grund der Kriegswirren oft schwierig. Auch bei kinderlosen Menschen müssen oft umfangreiche Ermittlungen zu Verwandten angestellt werden. Hier kann ein Erbenermittler helfen.