Was passiert, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?

Diese Frage stellen sich viele Menschen, die älter werden oder schwer krank sind. Ein selbstbestimmtes Leben wünschen sich die meisten Menschen. Gerade auch in Krisen. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass es in Zeiten von Lock-down, Besuchsbeschränkungen in Krankenhäsuern und Pflegeheimen und einer immer älter werdenden Bevölkerung wichtiger ist, für sich selbst zu sorgen als jemals zuvor. Die meisten Menschen wünschen sich, dass vertraute Menschen sich um die eigenen Angelegenheiten kümmern, wenn sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Schon ein gebrochenes Bein oder eine Grippe kann verhindern, dass man seine Angelegenheiten selbst regeln kann. Hier kann eine Vorsorgevollmacht helfen. Beim Notar gibt es rechtliche Beratung dazu.

Betreuungsverfügung oder doch lieber Betreuung
Nicht alle Menschen leben heute in intakten Familien. Auch gibt es Menschen, die ihren Angehörigen nicht zumuten möchten, belastende Entscheidungen zu treffen. Ist kein Bevollmächtigter vorhanden, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Dieser vertritt dann die Belange der Menschen, die nicht mehr selbst entscheiden können oder wollen. Auch Überforderung kann ein Grund für eine Betreuung sein. Dennoch haben auch viele Menschen Vorbehalte gegen eine Betreuung, weil plötzlich ein fremder Mensch über sie bestimmt. Ganz so ist es natürlich nicht. Der Betreuer muss auch die Wünsche des Betreuten berücksichtigen. Wer eine Vorsorgevollmacht errichtet, kann auch bestimmen, dass der Bevollmächtigte im schlimmsten Fall zum Betreuer bestellt werden soll.

Patientenverfügung

Viele Menschen haben Angst davor, auf Grund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kein selbstbestimmtes Leben mehr führen zu können. In einer solchen Situation kann der Tod eine Erlösung sein. Wenn man aber nicht mehr selbst entscheiden kann, kann eine Patientenverfügung diesen Weg erleichtern. Denn dann kann ein Bevollmächtigter entscheiden, dass alle lebensverlängernden Maßnahmen eingestellt werden, wenn keine Hoffnung auf Heilung mehr besteht. Wann die Patientenverfügung greifen soll und wie der letzte Weg gestaltet wird, bespricht der Notar in der Beratung.