Wenn Sie mir einen Auftrag erteilen…

richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern wir nichts anderes vereinbaren. Das RVG knüpft das Entstehen von Gebühren an bestimmte Gebührentatbestände, die in einem Vergütungsverzeichnis aufgelistet sind. In den meisten Fällen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert. Wenn Sie z.B. von jemandem den vereinbarten Kaufpreis für eine Sache von 100 € verlangen, wäre dies der Gegenstandswert. Vor Gericht spricht man dann vom Streitwert.

Die Regeln der Gebührenordnung sind manchmal schwierig zu durchschauen. Im außergerichtlichen Bereich können wir jedoch von der Gebührenordnung abweichen und einen individuell verhandelten Vertrag miteinander schließen. Man spricht dann von einer Vergütungsvereinbarung. Ich mache Ihnen gerne nach einem ersten Beratungsgespräch ein Angebot.

Für ein erstes Beratungsgespräch nehme ich mir für Sie bis zu 60 Minuten Zeit. Für das Gespräch berechne ich in der Regel 119,00 € (inkl. MwSt.).

Für Gerichtsverfahren ist das Honorar gesetzlich vorgegeben und darf nicht unterschritten werden.

Falls Sie eine Rechtschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten, wenn Sie das entsprechende Risiko versichert haben. Ich stelle für Sie gerne eine Kostendeckungs-anfrage bei Ihrer Versicherung. Das gehört zum Service und verursacht keine Mehrkosten. Lehnt der Versicherer es jedoch ab, die Kosten zu übernehmen, ist der Streit mit der Versicherung ein neuer Auftrag. Dafür berechne ich zusätzliches Honorar. Angaben zum Sachverhalt gegenüber der Versicherung und die Erfüllung anderer Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag übernehme ich ohne zusätzliche Vergütung grundsätzlich nicht.

Falls Ihr Einkommen gering ist, können Sie möglicherweise Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Darüber erfahren Sie mehr bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht bei der so genannten Rechtsantragstelle. Welches Gericht für Ihren Wohnort zuständig ist, können sie hier nachsehen.