Immobilien kaufen – immer mit Notar
Die Beurkundung von Kaufverträgen über Grundstücke zählt zu den wichtigsten Tätigkeiten eines jeden Notars. Als Notar in Halstenbek darf ich aber nicht nur Verträge über Grundstücke in Halstenbek beurkunden, sondern über Grundstücke in ganz Deutschland. Es ist also kein Problem, ein Grundstück in Bayern zu verkaufen und die Beurkundung durch einen Notar in Schleswig-Holstein vornehmen zu lassen. Allerdings müssen die Vertragsparteien vor dem Notar erscheinen. Hat eine Vertragspartei eine lange Anreise und möchte diese nicht auf sich nehmen, gibt es andere Möglichkeiten, die Beurkundung vorzunehmen.

Als Notar verschaffe ich mir zunächst einen Überblick über die Situation im Grundbuch und kläre dann mit den Vertragsparteien, was Inhalt des Vertrages sein soll. Dazu berate ich die Vertragsparteien in rechtlicher Hinsicht, damit der Vertrag auch wirksam geschlossen wird. Auf Grund meiner Pflicht zur Neutralität führe ich aber keine interessengeleitete Beratung („Ist der Vertrag günstig für mich?“) durch. Das muss ggf. durch Rechtsanwälte erfolgen. Der Notar hat einen ausgewogenen Vertrag zu gestalten.