Was ist der Pflichtteil?
In Deutschland ist eine Mindestteilhabe am Nachlass enger Verwandter gesetzlich garantiert. Kinder erhalten mindestens die Hälfte des Erbteils, der ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte, als Pflichtteil. Der Pflichtteil besteht immer in Geld. Der Pflichtteilsberechtigte erhält als Gegenstände aus dem Nachlass nur, wenn er sich mit den Erben darauf einigen kann. Ein Pflichtteil entsteht z.B., wenn Eltern sich gegenseitig als Erben einsetzen oder ihre Kinder bewusst im Testament enterben. Da das in der Regel als sehr verletzend wahrgenommen wird, werden Pflichtteilsauseinandersetzungen oft verbissen geführt – auf beiden Seiten. Hier unterstütze ich meine Mandanten als Rechtsanwalt von meinem Büro in Halstenbek aus und vertrete sie bundesweit vor Gericht.