Für die Notare besteht mit dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Gebührenordnung. Das bedeutet, dass die Notarkosten bei allen Notaren in Deutschland gleich sind. Beim Notar ist es also nicht möglich, über den Preis zu verhandeln, weil das Honorar gesetzlich festgelegt ist. Jeder Notar wird mindestens alle vier Jahre vom zuständigen Landgericht geprüft. Dabei werden auch die Kostenrechnungen geprüft.
Für Grundstückskaufverträge können Sie die voraussichtlichen Kosten berechnen: Notarkostenrechner Grundstückskaufvertrag
Bei nahezu jedem Geschäft ist vorgesehen, dass der Notar einen so genannten Geschäftswert berechnet, nach dem dann die Gebühren berechnet werden. Dieser ist z.B. bei einem Grundstückskaufvertrag der Kaufpreis. Gibt es keinen Kaufpreis (z.B. bei einer Schenkung des Grundstückes von Eltern an Kinder), muss der Notar den Verkehrswert ermitteln.