Da ich sowhl Rechtsanwalt als auch Notar bin, habe ich naturgemäß viel mit Rechten an Grundstücken zu tun. Deshalb unterstütze ich bei den verschiedensten Grundstücksprojekten:

Neubauten
Wenn ein Haus neu gebaut werden soll, gibt es eine Fülle von Rechtsfragen, die zunächst geklärt werden muss. Das fängt beim Grundstückskauf an. Hier berate ich Käufer und Verkäufer als Rechtsanwalt zum Inhalt des Vertrages. Dabei hilft mir, dass ich selbst Notar bin. Ich weiß also, worauf es ankommt. Als Notar kann ich natürlich auch Grundstückskaufverträge beurkunden. Allerdings nur, wenn ich nicht zuvor eine Partei als Rechtsanwalt beraten habe. Die Tätigkeiten als Rechtsanwalt und Notar in derselben Sache schließen sich aus. Der Notar muss neutral sein.

Oftmals kann ein Grundstück erst bebaut werden, wenn die Erschließung durch Leitungsrechte, Fahrtrechte gesichert wurde. Genauso müssen Grudnstücke oft neu vermessen werden, damit später jeder Käufer ein eigenes Grundtück erhält. Soll ein Mehrfamilienhaus errichtet werden, ist meistens eine Teilugnserklärung erforderlich, mit der das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Hier beurkunde ich als Notar solche Erklärungen und arbeite sie zusammen mit dem Architekten aus.

Grundbuchrechte
Es kommt vor, dass ein Eigentümer Rechte nicht beachtet, die im Grundbuch eingetragen sind oder durch Vertrag zugestanden wurden. Hier setze ich als Rechtsanwalt die Einhaltung dieser Rechte durch. Häufig sind Streitigkeiten über den Grenzverlauf oder Zahlungspflichten.