Erbfolge nachweisen – mit dem Erbschein
Wenn ein Mensch stirbt, bleiben Erben zurück. Da das Gesetz aber verlangt, dass ein Rechtsnachfolger vorhanden ist und dieser sich als Nachfolger ausweisen können muss, gibt es den Erbschein. Dieser ist ein Nachweis über das Erbrecht. Er ist mit dem so genannten „öffentlichen Glauben“ verbunden. Das bedeutet, dass das Recht die Person als Erben ansieht, die im Erbschein steht. hat also jemand Schulden bei dem Verstorbenen und begleicht diese bei der Person, die im Erbschein genannt ist, hat er seine Schuld erfüllt. Auch wenn sich später herausstellt, dass es die falsche Person war. Oftmals werden im Nachhinein noch bisher unentdeckte Testamente entdeckt.
Wer einen Erbschein haben will, muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Das kann er bei jedem Notar tun. Außerdem berät der Notar bei der Erstellung des Erbscheinsantrages und klärt, welche Urkunden als Nachweis vorgelegt werden müssen, damit das Nachlassgericht den Erbschein erteilt.