Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Erbrecht. Ob es Streit unter den Erben in einer Erbengemeinschaft gibt oder ein Testament errichtet werden soll, hier unterstütze ich Sie gerne.

Vorsorge
Im Erbrecht ist es sinnvoll, gut un dvor allem zeitig vorzusorgen. Ein gutes Testament sorgt dafür, dass es keinen Streit unter den Erben gibt oder erleichert wenigstens die Auseinandersetzung. Gerade Menschen mit großen Vermögen (über einer Million Euro) und kinderlose Menschen, sollten unbedingt vorsorgen. Hier kann ansonsten die Erbschaftssteuer dazu führen, dass der Nachlass nicht so verwendet werden kann, wie Sie sich das vorgestellt haben.

Außerdem kann durch eine sinnvolle Vorsorge meist vermieden werden, dass langwierige Erbstreitigkeiten folgen. Gerade Pflichtteilsauseinandersetzungen können sehr nervenaufreibend und kostenintensiv sein. Solche Streitigkeiten werden oftmals unbedacht verursacht (z.B. beim Berliner Testament).

Die Vorsorge im Erbrecht vor dem Tod kann ich sowohl als Rechtsanwalt als auch als Notar unterstützen. In rechtlichen Auseinandersetzungen bzw. Gerichtsverfahren bin ich vor allem als Rechtsanwalt an Ihrer Seite. Als Notar kann ich aber z.B. die Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften vermitteln und fungiere hier im Grunde als neutraler Schiedsrichter. Hier hilft mir meine Ausbildung als Mediator.

Streit im Erbrecht
Vor Gericht setze ich für Sie z.B. Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse und die Mitwirkung „unwillige“ Miterben durch. Hier geht in aller Regel darum, dass bei Pflichtteilsstretigkeiten ein Nachlassverzeichnis erstellt werden muss. Hier wird von Erben oftmals die Komplexität unterschätzt. Außerdem werden hier häufig Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung über Nachlassgegenstände geltend gemacht. Das kann im Detail schwierig werden. Da hier von den Erben oft auch eidesstattliche Versicherungen abgegeben werden müssen, kann man sich bei falschen Angaben auch strafbar machen. Das lässt sich durch sorgfältige Arbeit vermeiden. Dabei unterstütze ich Sie.

Da Verfahren im Erbrecht in aller Regel sehr arbeitsaufwendig sind, arbeite ich hier in der Regel im Rahmen von Stundenhonoraren. Als Notar bin ich an die Gebührenordnung, das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), gebunden.